Wir halten Ihnen den Rücken frei!

Sie arbeiten viel um Ihr Unternehmen voranzubringen. Wir kümmern uns um Ihre Zahlen und halten Ihnen so den Rücken frei, damit Sie sich ganz auf Ihre Tätigkeit konzentieren können.

Ihre Zahlen sind persönlich, unsere Beratung ist es auch!

Persönliche Beratung ist uns wichtig. Abgestimmt auf Ihre persönlichen Bedürfnisse beraten wir Sie in Ihrem Geschäftsbereich fachlich und kompetent.

Hilfe ganz in Ihrer Nähe

Mit unseren drei Standorten in Ostfriesland sind wir immer ganz in Ihrer Nähe, um Ihnen in Ihren Angelegenheiten die bestmöglichen Lösungen bieten zu können.

Ihre Fachberater für Insolvenz und Sanierung

Unser fundiertes Wissen erlaubt es uns, auch im Bereich der Insolvenz-Verwaltung tätig zu werden. Dabei übernehmen wir alle Aufgaben der Insolvenz-Verwaltung.

Gerade als Steuerberater darf man die Augen vor einem Insolvenz-Verfahren nicht verschließen. Nicht ohne Grund ist unsere Kanzlei als Fachberater für Sanierung und Insolvenzverwaltung mit dem Umgang von Insolvenz-Verfahren bestens vertraut.

Insolvenz-Verwaltung

Ein entsprechendes Insolvenzgericht kann bei Vorliegen eines Antrags auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens einen vorläufigen Insolvenz-Verwalter bzw. muss bei Eröffnung des Verfahrens unter Berücksichtigung der Anforderungen des § 56 Abs. 1 InsO einen (endgültigen) Insolvenz-Verwalter bestellen. Danach muss es sich um eine natürliche Person handeln, die fachlich geeignet und (persönlich und wirtschaftlich) unabhängig vom Schuldner und den Gläubigern ist.

Steuerberater, die den Gerichten ihre Bereitschaft zur Übernahme des Amtes des Insolvenzverwalters anzeigen, können als Insolvenz-Verwalter tätig werden. Aufgrund unseres fundierten, betriebswirtschaftlichen Fachwissens sowie die bereits durch die Berufsordnung der Steuerberater vorgeschriebene Verpflichtung zur Unabhängigkeit, Eigenverantwortlichkeit, Gewissenhaftigkeit, Sachlichkeit und Verschwiegenheit beraten wir im Bereich der Insolvenz-Verwaltung.

Aufgaben des Insolvenz-Verwalter

Der vorläufige Insolvenz-Verwalter hat die Aufgabe, einerseits das Vermögen des Schuldners zu sichern und zu erhalten, andererseits das Unternehmen des Schuldners bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens fortzuführen und letztlich auch zu prüfen, ob das Vermögen des Schuldners die Kosten des Verfahrens decken wird.

Darüber hinaus kann das Gericht den vorläufigen Insolvenzverwalter beauftragen, als Sachverständiger zu prüfen, ob ein Eröffnungsgrund vorliegt und welche Aussichten für eine Fortführung des Unternehmens bestehen.

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Anforderungen an den Insolvenz-Verwalter

Das Gesetz stellt  erhöhte betriebswirtschaftliche Anforderungen an den Insolvenz-Verwalter: So ist zunächst einmal zu prüfen, ob nicht durch die Betriebsfortführung das Vermögen des betroffenen Unternehmens erheblich gemindert wird. Für den Fall einer Unternehmensfortführung durch den Insolvenzverwalter obliegen diesem die gleichen handels- und steuerrechtlichen Rechnungslegungspflichten wie jedem anderen Unternehmer. Diese Aufgaben können von einem Steuerberater sicherlich leichter bewältigt werden als von einem Juristen ohne jede wirtschaftliche Ausbildung.

Ähnliches gilt für die mögliche Überprüfung des Vorliegens eines Eröffnungsgrundes sowie für die Sanierungsfähigkeitsprüfung. Dabei kommt der Sanierungsfähigkeitsprüfung durch den Insolvenzverwalter enorme Wichtigkeit zu, denn sie entscheidet über den Erhalt des Unternehmens und der Arbeitsplätze. Die hierfür notwendige Markt-, Branchen- bzw. Konkurrenzanalyse setzt wiederum betriebswirtschaftliche Spezialkenntnisse durch den Insolvenz-Verwalter voraus, die der Steuerberater aufgrund seiner Ausbildung und Verpflichtung zur Fortbildung vorweisen kann.

Wir möchten Sie vor einem Insolvenz-Verfahren bewahren

Im Rahmen eines Insolvenz-Verfahrens wird, wie es in Amtsdeutsch heißt, „von Amts wegen ermittelt“. Konkret bedeutet das, dass sich bei der Sammlung und Beibringung des Tatsachenstoffs das Insolvenzgericht im Rahmen des Insolvenz-Verfahrens eines Sachverständigen bedienen. Gerade der Steuerberater ist aufgrund seines betriebswirtschaftlichen Know-hows und der berufsrechtlichen Vorschriften geeignet, als Sachverständiger z.B. die Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage des betroffenen Unternehmens, deren Ursachen sowie die künftige wirtschaftliche Entwicklung des Betriebs zu beurteilen und ein entsprechendes Gutachten für die Gerichte im Insolvenz-Verfahren zu erstellen.

Unser Anspruch: Lange vor dem Insolvenz-Verfahren die Notbremse ziehen

Unser Anliegen ist es allerdings, Sie als Unternehmer und Ihr Unternehmen insgesamt vor einem Insolvenz-Verfahren zu bewahren. Gerade darum richten wir unser Augenmerk bereits weit im Vorfeld eines möglichen Insolvenz-Verfahrens auf die Risikobereiche Ihres Unternehmens und möglicher Krisenentwicklungen. Ein Insolvenz-Verfahren sollte immer der letzte Schritt in einer eventuellen Krisensituation sein. Rein rechtlich schränkt nämlich ein solches Verfahren gerade Sie als Unternehmer in der Handlungsfähigkeit enorm ein. Darum möchten wir Sie als starker Partner auch durch schwere Zeiten begleiten, damit es gar nicht erst zu einem Insolvenz-Verfahren kommt. Hierfür ist ein partnerschaftliches, vertrauensvolles Miteinander zwingend notwendig. Gerade das schätzen viele Mandanten an unserer Leistung, ebenso wie das stets offene Wort. Denn im Vorfeld eines möglichen Insolvenz-Verfahrens ist es nun einmal nötig, offen miteinander umzugehen – selbst in unangenehmen Situationen. Nur so können mögliche Verfahren nach dem Insolvenzrecht auch von Ihrem Unternehmen fern gehalten werden.

Mehr über das Insolvenzrecht – und wie wir Sie unterstützen

Bei drohenden Krisen in Unternehmen ist die Einhaltung von gesetzlichen Vorschriften enorm wichtig – gerade im Insolvenzrecht. Dabei bewegen wir uns als kompetente Steuerberatungskanzlei zwischen zwei Polen. Auf der einen Seite ist es natürlich unser Bestreben, Schaden vom Unternehmen fern zu halten, damit das Insolvenzrecht gar nicht erst greift. Dies kann beispielsweise durch eine Sanierung erfolgen. Andererseits sind die Maßstäbe im Insolvenzrecht bezüglich einer möglichen Insolvenzverschleppung für uns Spezialisten extrem hoch. Gerade darum ist es, wenn es um das Thema Insolvenzrecht geht, äußerst wichtig, sich frühzeitig mit einem fachkundigen Ansprechpartner zusammenzusetzen.

Als Fachberater für Sanierung und Insolvenzverwaltung verfügt unsere Kanzlei über das nötige Fachwissen gerade auch im Insolvenzrecht, um Unternehmen erfolgreich vor schweren Krisen zu schützen und diese idealerweise zu überwinden.

Mehr über das Insolvenzrecht

Bei drohenden Krisen in Unternehmen ist die Einhaltung von gesetzlichen Vorschriften enorm wichtig – gerade im Insolvenzrecht. Dabei bewegen wir uns als kompetente Steuerberatungskanzlei zwischen zwei Polen. Auf der einen Seite ist es natürlich unser Bestreben, Schaden vom Unternehmen fern zu halten, damit das Insolvenzrecht gar nicht erst greift. Dies kann beispielsweise durch eine Sanierung erfolgen. Andererseits sind die Maßstäbe im Insolvenzrecht bezüglich einer möglichen Insolvenzverschleppung für uns Spezialisten extrem hoch. Gerade darum ist es, wenn es um das Thema Insolvenzrecht geht, äußerst wichtig, sich frühzeitig mit einem fachkundigen Ansprechpartner zusammenzusetzen.

Als Fachberater für Sanierung und Insolvenzverwaltung verfügt unsere Kanzlei über das nötige Fachwissen gerade auch im Insolvenzrecht, um Unternehmen erfolgreich vor schweren Krisen zu schützen und diese idealerweise zu überwinden.

Überschuldung

Wir wissen zuerst von einer Überschuldung in Ihrem Unternehmen

Wir als Steuerberatungskanzlei, die mit der Durchführung Ihres betrieblichen Abrechnungs- und Rechnungswesens betraut sind, haben oftmals als erster einen Einblick in die Zahlen und damit in die Tatsache, dass Ihr Unternehmen überschuldet ist. Uns ist bekannt, dass es teilweise sehr differenzierende Diskussionen zum diesem Thema und die Aufgabe des Steuerberaters gibt. In diese Auseinandersetzung wollen wir uns gar nicht einbringen. Für uns ist vielmehr klar, dass einer drohenden Überschuldung frühzeitig Einhalt geboten werden muss. Getreu unserem Motto „Unser Rat, Ihr Erfolg“ sehen wir uns in der Verpflichtung, Sie als Mandanten frühzeitig über eine mögliche Überschuldung zu informieren.

Gemeinsam eine mögliche Überschuldung abwenden

Damit gilt für uns bei der Überschuldung der gleiche Grundsatz wie bei einer Insolvenz: Umso früher wir Sie als Unternehmer über mögliche Krisen wie eine Überschuldung informieren, umso größer sind die Chancen, genau diese drohende Überschuldung durch ein  Sanierungskonzept abzuwenden. Denn die Feststellung der Überschuldung ist nun einmal der Grund für die Eröffnung eines Insolvenz-Verfahrens. Und genau das nimmt Ihnen und Ihrem Unternehmen enorm Ihren Handlungsspielraum. Davor möchten wir Sie und Ihr Unternehmen bewahren. Deshalb beginnt unser Ansatz lange vor einer Überschuldung.

Als Fachberater für Sanierung und Insolvenzverwaltung können wir Ihnen in Bezug auf eine mögliche Überschuldung entsprechende Lösungsansätze aufzeigen und mit Ihnen gemeinsam den Weg aus einer Krise meistern.

Das Sanierungskonzept

Als Fachberater für Sanierung und Insolvenzverwaltung verfügt wir über das nötige Fachwissen, um Unternehmen erfolgreich vor schweren Krisen zu schützen oder diese gegebenenfalls zu überwinden. Nicht zuletzt sind wir kompetent, um ein Sanierungskonzept für viele Unternehmen individuell auszuarbeiten. Unsere langjährige Erfahrung in der Beratung gewerblicher Unternehmer, gerade wenn es um ein Sanierungskonzept geht, ermöglicht es uns, die Ausgangssituation schnell zu erfassen und erfolgsversprechende Sanierungskonzepte zu entwickeln, die die Bedürfnisse und Möglichkeiten Ihres Unternehmens optimal berücksichtigen.

Das Sanierungskonzept verstehen wir als Fachberater für Sanierung und Insolvenzverwaltung vor allem als Zukunftschance für Sie und Ihr Unternehmen.

In der Krise sind Sie nicht allein

Sanierungskonzepte sind allgemein negativ behaftet. Wird der Begriff Sanierung fälschlicherweise viel zu oft gleich gesetzt mit einer Insolvenz. Dem ist jedoch auf keinen Fall so. Ein Sanierungskonzept greift lange vor dem Insolvenzverfahren. Und so ist ein mit Ihnen ausgearbeitetes Sanierungskonzept für uns immer der erste Weg, Sie und Ihr Unternehmen durch eine eventuelle Krise zu begleiten.

Das Sanierungskonzept verstehen wir als Fachberater für Sanierung und Insolvenzverwaltung dabei vor allem als Chance für Ihr Unternehmen. Gemeinsam mit Ihnen erarbeiten wir mögliche Lösungswege und stellen im Rahmen des Sanierungskonzeptes Ihre Firma neu auf. Sie wird sozusagen im Rahmen einer Sanierung fit für die Zukunft gemacht. Wir erleben es immer wieder, dass gerade ein Sanierungskonzept für ein Unternehmen gleichzusetzen ist mit einem Neustart. Wer also den Begriff Sanierungskonzept mit dem Begriff Insolvenz in einen Topf „wirft“, der liegt falsch. Unser Augenmerk im Rahmen unserer beratenden Funktion richten wir stets auf die Erhaltung Ihres Unternehmens. Und genau hierfür ist ein entsprechend ausgearbeitetes Sanierungskonzept oftmals genau der richtige Weg.

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Offene Worte zu vertauensvoller Zusammenarbeit und Offenheit

Als Partner der Wirtschaft verstehen wir uns in allen Belangen der Steuer- und Unternehmensberatung. Dies gilt gerade auch im Insolvenzrecht. Ob nach den Vorschriften des Insolvenzrechts überhaupt ein Insolvenzgrund vorliegt, werden wir gemeinsam mit Ihnen klären. Hierfür ist natürlich eine vertrauensvolle Zusammenarbeit und Offenheit zwischen Ihnen als Mandant und uns notwendig.

Ohne die Fakten umfassend zu kennen, können wir Ihnen im positiven Sinne im Bereich Insolvenzrecht nicht helfen. Andererseits dürfen natürlich auch Sie von uns absolute Offenheit erwarten. Unser Bestreben ist es, Ihr Unternehmen vor den Vorschriften aus dem Insolvenzrecht zu schützen. Darum ist es stets unser Anliegen, vor eine mögliche Insolvenz und das damit verbundene Insolvenzrecht eine Sanierung zu stellen. Genau aus diesem Grunde verschaffen wir uns nach einem ausführlichen Gespräch mit Ihnen einen genauen Überblick über Ihr Unternehmen, um dann mit Ihnen gemeinsam nach Lösungsmöglichkeiten zu suchen.

Partner für Selbständige

Zögern Sie nicht, sich in wirtschaftlich schwierigen Zeiten an uns zu wenden! Wir stehen Ihnen partnerschaftlich zur Seite und finden in einem aktiven Beratungsprozess die besten Lösungen für Ihren unternehmerischen Erfolg. Gemeinsam mit Ihnen entwickeln wir Lösungsansätze für Ihr Unternehmen und unterstützen Sie bei deren Umsetzung.

Fragen zu Insolvenz und Sanierung

Haben Sie Fragen zu Insolvenz und Sanierung, dann nehmen Sie am einfachsten gleich Kontakt zu uns auf.

Wir helfen Ihnen gerne in einem persönlichen Gespräch weiter.

Kontakt

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