Jahresabschluss
Ein Jahresabschluss gibt uns als Steuerberater die Erkenntnisse darüber, wo wir im Bereich der Steueroptimierung ansetzen können.
Erkennen Sie die wirtschaftliche Entwicklung Ihres Unternehmens
Wenn wir als kompetenter Steuerberater für Ihr Unternehmen einen Jahresabschluss oder für unsere Mandanten die Jahresabschlüsse erstellen, dann tun wir dies auf der Basis von § 33 des Steuerberatungsgesetzes (StBerG). Für Sie als Unternehmer ist der Jahresabschluss elementar wichtig, ist er doch Ausgangspunkt Ihrer unternehmerischen Planungen und Entscheidungen.
Vor allem dann, wenn Sie eine Entwicklung anhand mehrerer Jahresabschlüsse deutlich erkennen können, hilft Ihnen der Jahresabschluss dabei, Tendenzen frühzeitig zu erkennen und notwendige Maßnahmen einzuleiten. Dies allein macht schon die Bedeutung eines Jahresabschlusses bzw. mehrerer Jahresabschlüsse durch einen kompetenten und fachkundigen Steuerberater deutlich.
Die wesentlichen Bestandteile
Grundsätzlich ist an dieser Stelle anzumerken, dass ein Jahresabschluss Auskunft über die wirtschaftliche Situation eines Unternehmens geben soll und Ausgangspunkt für die Berechnung von Steuern und die Gewinnverteilung ist.
Welche Bestandteile die Jahresabschlüsse beinhalten, ist letztlich abhängig von der Gesellschaftsform des Unternehmens. Auf den Punkt gebracht ist der Jahresabschluss dem Grunde nach eine Gegenüberstellung von Betriebsvermögen und sogenannten „Schulden“ und eine Gegenüberstellung von Aufwand und Ertrag.
Unterschieden wird im Handelsgesetzbuch (HGB) nach den Jahresabschlüssen für Kapital- und Personengesellschaften bzw. Einzelunternehmen.
Haben Sie Fragen?
Bei Fragen zum Jahresabschluss sind wir Ihnen gerne behilflich. Kontaktieren Sie uns ganz einfach über unser Kontaktformular oder rufen Sie uns an.
Jahresabschlüsse durch den Steuerberater
Ihre Vorteile
Der Jahresabschluss gibt uns als Steuerberater genau die Erkenntnis darüber, wo wir im Bereich der Steueroptimierung ansetzen und Ihnen wichtige Handlungsempfehlungen geben können. Voraussetzung hierfür ist natürlich, dass wir bei der Komplexität der deutschen Steuergesetzgebung immerzu einen Überblick über Veränderungen und Neuerungen haben.
Durch entsprechende Schulungen und Fortbildungen unseres Fachpersonals gewährleisten wir gerade auch beim Jahresabschluss und den Jahresabschlüssen eine optimale Beratung unserer Mandanten. Unser Ziel ist es, Sie beim Jahresabschluss und Ihren Jahresabschlüssen aktuell und umfassend zu beraten und Ihnen wichtige Handlungsempfehlungen an die Hand zu geben.
Der Jahresabschluss der GmbH
Insbesondere geht es dabei um die Vorteile, die eine GmbH durch die Erstellung eines Jahresabschlusses durch unsere kompetenten Steuerberater und Mitarbeiter hat. Grundsätzlich möchten wir beim Thema „Jahresabschluss GmbH“ eine Frage einmal vorweg schicken: Möchten Sie bei der Komplexität der deutschen Steuergesetze den Jahresabschluss Ihrer GmbH tatsächlich selbst erstellen? Oder möchten Sie, dass Ihre GmbH von unserem Fachwissen profitiert und wir Ihren Jahresabschluss auf der Grundlage aller wichtigen gesetzlichen Rahmenbedingungen erstellt?
Der Jahresabschluss GmbH – seine Bestandteile
Der Jahresabschluss einer GmbH ist dem Grunde nach eine Jahr für Jahr zu erstellende Zusammenfassung aus dem externen Rechnungswesen. Am Ende steht das Jahresergebnis einer GmbH. Der Jahresabschluss der GmbH besteht im Wesentlichen aus der Vermögensrechnung, der Ergebnisrechnung und der Finanzrechnung. Hauptziel der Jahresrechnung ist es, Ihnen und Ihrer GmbH wichtige Entscheidungskriterien und Handlungsempfehlungen an die Hand geben zu können. Grundsätzlich beinhaltet der Jahresabschluss der GmbH:
- Die Bilanz nach § 266 HGB (Handelsgesetzbuch)
- Die Gewinn –und Verlustrechnung nach § 242 HGB
- Den Anhang nach § 264, Absatz 1 HGB
- Und in manchen Fällen auch den sogenannten Lagebericht nach § 264, Absatz 1 HGB
Jahresabschluss der GmbH – die Fristen müssen Sie berücksichtigen
Bei den Fristen, wann ein Jahresabschluss für die GmbH erstellt werden muss, unterscheidet das Gesetz nach den Größen der Kapitalgesellschaften. Dies ist insbesondere in § 267 des Handelsgesetzbuches geregelt. Allein bei einem Blick in diesen Paragraphen des Handelsgesetzbuches wird sehr schnell deutlich, wie kompliziert der Jahresabschluss einer GmbH allein durch die Einordnung der GmbH nach den Größenklassen sein kann.
Sie stehen bei dem Thema Jahresabschluss GmbH vor einem Problem?
Setzen Sie sich gerne mit uns in Verbindung und vereinbaren einen Gesprächstermin. Wir helfen Ihnen und Ihrer GmbH beim Jahresabschluss gerne weiter.
Jahresabschluss nach HGB
Eine ordnungsgemäße Buchführung ist eine zwingende Voraussetzung
Das gilt vor allem auch für den Jahresabschluss nach dem HGB (Handelsgesetzbuch). Gerade der Jahresabschluss nach HGB setzt heute bei der Komplexität der deutschen Steuergesetze erhebliches Fachwissen voraus. Wenn Sie sich in Ihrem Unternehmen also mit dem Thema Jahresabschluss nach HGB beschäftigen sollten, bedenken Sie bitte stets dabei, wie kompliziert gerade die Einhaltung von entsprechenden Gesetzen und Regelungen heute sein kann.
Die Pflicht einer ordnungsgemäßen Buchführung ist im HGB ganz klar geregelt:
„Jeder Kaufmann ist verpflichtet, Bücher zu führen und in diesen seine Handelsgeschäfte und die Lage seines Vermögens nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung ersichtlich zu machen. Die Buchführung muß so beschaffen sein, dass sie einem sachverständigen Dritten innerhalb angemessener Zeit einen Überblick über die Geschäftsvorfälle und über die Lage des Unternehmens vermitteln kann. Die Geschäftsvorfälle müssen sich in ihrer Entstehung und Abwicklung verfolgen lassen.“ (§ 238 HGB)
Ordnungsgemäße Buchführung ist Pflicht im HGB
„Jeder Kaufmann ist verpflichtet, Bücher zu führen und in diesen seine Handelsgeschäfte und die Lage seines Vermögens nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung ersichtlich zu machen. Die Buchführung muß so beschaffen sein, dass sie einem sachverständigen Dritten innerhalb angemessener Zeit einen Überblick über die Geschäftsvorfälle und über die Lage des Unternehmens vermitteln kann. Die Geschäftsvorfälle müssen sich in ihrer Entstehung und Abwicklung verfolgen lassen.“ (§ 238 HGB)
Pflicht zum Jahresabschluss steht im HGB (Handelsgesetzbuch)
Und genau so wie es eine Pflicht zur ordnungsgemäßen Buchführung gibt, ist auch die Pflicht für einen Jahresabschluss im HGB klar geregelt.
Der Jahresabschluss nach HGB ergibt sich aus Paragraph 242, Absatz 1 HGB:
„Der Kaufmann hat zu Beginn seines Handelsgewerbes und für den Schluss eines jeden Geschäftsjahrs einen das Verhältnis seines Vermögens und seiner Schulden darstellenden Abschluss (Eröffnungsbilanz, Bilanz) aufzustellen.“ (§ 242 Abs. 1 HGB)
In unserer aufgeführten Grafik haben wir die Pflicht zur Buchführung im Zusammenhang mit der Pflicht zum Jahresabschluss nach dem HGB einmal verdeutlicht.
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