Ihr Steuerberatung für Freiberufler
Freiberufler wie Rechtsanwälte, Architekten oder Künstler unterliegen meist einer anderen steuerlichen Gesetzgebung als Gewerbetreibende.
Wir helfen Ihnen als Freiberufler in allen steuerlichen Fragen.
Freiberufler – machen Sie Ihren Job, wir kümmern uns um Ihre Steuern
Freiberufliche Tätigkeiten, wie sie beispielsweise von Ärzten oder Künstler erbracht werden, unterliegen oftmals einer anderen steuerlichen Regelung als Gewerbetreibende. Ob eine Tätigkeit den Freien Berufen zugeordnet werden kann, entscheidet das Finanzamt je nach Einzelfall. § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG enthält einen Katalog Freier Berufe wie z.B. Journalist, Rechtsanwalt oder Arzt. Weitere Kriterien zur Abgrenzung liefert u.a. § 1 Abs. 2 PartGG sowie die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes.
Wir beraten Freiberufler kompetent in folgenden Fragen:
- Steuerberatung, Steuererklärung,
Jahresabschluss - Buchhaltung, Umsatzsteuervoranmeldung
- Beratung für Existenzgründer, insbesondere
Businessplan, Förderungsmöglichkeiten - Gesellschaftsverträge
- Vertragsgestaltung, AGB, Arbeitsrecht
- Wettbewerbsrecht, Markenrecht,
Urheberrecht
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